Friggin' Crazy Korea
Vor kurzem kontaktierte mich meine Universität, dass ich mein Visum ändern müsse. Schnellstmöglich. Ich habe ja seit März ein Arbeitsvisum.
Angeblich könne man damit jetzt aber nicht mehr studieren.
Also, ganz brav, gehe ich zum Ausländermeldeamt, und erfahre, dass ich eine Strafe von ungefähr 1500 Dollar zahlen muss. Weil ich drei Monate lang illegal studiert hätte. (Dass andere Leute aus meinem Bekanntenkreis mitunter mehrere Jahre mit dem gleichen Visum illegal studiert haben, macht die Sache für mich nicht besser.)
Die Strafe könne noch um bis zu 90 Prozent abgemildert werden, Gnade vor Recht, wenn ich und mein Professor und am besten noch die Universität Reue zeigen und die Situation erklären. Also erklären, dass ich nichts wusste und mir bei Visumsausstellung vor drei Monaten nicht gesagt wurde, dass ein zusätzliches Studium illegal sei. Und dass auch die Universität, die damals sofort über mein neues Visum informiert wurde, mir nicht gesagt hat, dass ich mit dem Visum gar nicht studieren darf. Und dass das nirgendwo steht.
Aber, da bin ich mir mittlerweile sicher, diese neue Regelung gibt es noch nicht lange, und damals war das auch nicht illegal. Die Strafe müsse man jedenfalls rückwirkend über den gesamten Zeitraum bezahlen.
Aber das ist jetzt eh egal. Denn ab heute gibt es keine Strafe mehr.
Heute habe ich nämlich einen Anruf vom Ausländeramt bekommen, dass sich mit dem heutigen Tag -- ja, genau so drückte sich die Dame aus -- dass sich ab heute die Gesetze geändert hätten und ich keine Strafe mehr zahlen und meinen Visumsänderungsantrag nur noch korrekt einreichen müsse.
In Luft aufgelöst hat sie sich, die Strafe. Einfach so. Wunder geschehen immer wieder.
Und die Moral aus der Geschicht? Der Bürokratie eines fremden Landes traut man nicht. Man ist ihr noch viel hilfloser ausgeliefert als der seines eigenen Landes. Und wenn die dann noch absolut willkürlich ist, fühlt man sich jedes Mal neu wie vor einem Gottestribunal.

7 kommentar(e):
hmmm, also mir hatte man an der Uni gesagt und auch von seiten meines Stipendiumgebers das es egal ist welches Visum man hat. Warum sollte man auch nur mit einem Studentenvisum studieren duerfen? Mein Status an der Uni wuerde einfach auf Part-time umgedingst...
haengt das mal wieder davon ab was man fuer ein Visum hat? irgendwie ist immer alles komplizierter als noetig...
das hab ich auch gedacht bzw. so wurde mir das auch gesagt, wenn auch nicht so deutlich.
aber dem ist scheinbar nicht (mehr) so.
wer arbeitet, braucht eine zusatzgenehmigung zum studieren.
wer studiert, braucht eine zusatzgenehmigung zum arbeiten (bis max. 20 std. pro woche und in der regel -- ausnahmen gibt es -- erst sechs monate nach erstmaligem ausstellen des studentenvisums).
Mich interessiert an deiner Geschichte jene plötzliche Gesetzänderung. Ist es wirklich das Gesetz, das sich geändert hat, oder nur dessen Anwendung, also dessen Interpretation von der Beamtin im Ausländeramt?
Im deutschen Ausländeramt habe ich erfahren, wie verschieden - wenn nicht willkürlich - die Anwendung eines Gesetzes ist. Jeder Beamter oder jede Beamtin, von denen mein Dasein im Deutschland abhängig waren, hat von mir etwas andere Unterlage gefordert - mal unbedingt Versicherungsbescheinigung aber mal auch ohne - und sie gaben mir unterschiedlichen Zeitabstand bis zur nächsten Visum-Verlängerung - mal ein Jahr, mal zwei Jahre, sogar mal nur noch 6 Monate -.
So nicht das Gesetz oder die Regelung an sich, sondern die einzelne Beamtin - denn meistens Frauen - war mir wie eine Richterin, von deren "spontanen" Entscheidung mein Dasein in Deutschland angewisen war.
Wie Kafkaisch!
tja, wie kann ich wissen, ob es eine gesetzesänderung ist? ich denke schon, denn ich hatte in dieser geschichte mit mehreren beamten aus verschiedenen abteilungen zu tun. im übrigen habe ich in dem prozess kein einziges schriftstück gesehen. zum beispiel verwarnung, aufforderung zur zahlung, frist zur zahlung. das läuft alles mündlich und allein das lässt mich vor dem gesetz so klein und abhängig erscheinen.
natürlich hat jeder beamte ermessensspielraum, z.b. was die bewilligte dauer des aufenthalts angeht. das verstehe ich. wie soll man die vielen einzelfälle regeln? aber dass verschiedene dokumente fällig sind, das ist verwunderlich. hier ist das aber ähnlich.
Verrückte Geschichte! Ich glaube gern, dass du dir da klein und ausgeliefert vorkommst. Hoffentlich geht das dann nicht morgen wieder andersherum, und du musst plötzlich doch wieder Strafe zahlen, sogar noch höher...
war heute gleich das neue visum beantragen und da habe ich gefragt, wie das denn möglich sei... sie meinten nur, es hätte zu viele probleme gegeben. wer die strafe allerdings schon gezahlt hat, der hat jetzt pech. ups! und mitleid hatten sie auch, dass ich jetzt das andere visum aufgegeben habe...
hmmm...also irgendwie versteh ich das nicht...
das man mit nem Studentvisa nicht einfach so arbeiten darf ist klar, aber ich versteh nicht warum man mit nem Arbeitsvisum nicht an einer Uni studieren darf...?!
hast du mal einen Link wo die Gesetzeslage erklaert ist? Was fuer ein Visa hast du denn? E-2? Vielleicht ist das eine Regelung die nur fuer dieses Visa gilt, aber auf der anderen Seite gibts doch viele Englishlehrer die an einer Uni Koreanisch lernen...?!
Ich wundere mich auch warum die SNU dein Visastatus so genau weis, ausser bei der Anmeldung ueberprueft das doch eigentlich keiner mehr...
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